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Wie das Finanzamt Steuerbetrug aufdeckt

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 23. Oktober 2023

Viele Steuerpflichtige unterschätzen, wie viel die deutschen Finanzämter schon vor Abgabe der Steuererklärung wissen. | © Adobe Stock

Ein bisschen Tricksen wird schon keinem auffallen – so denken jedenfalls einige Steuerzahler und wähnen sich in trügerischer Sicherheit. Ihre Hoffnung ist, dass unvollständige oder leicht verfälschte Angaben in der Steuererklärung unbeachtet bleiben. Doch die Realität sieht anders aus. Steuerbetrug lohnt sich nicht, denn Finanzbeamte verfügen über ein großes Arsenal an Möglichkeiten, den vermeidlich cleveren Steuerstrategen auf die Schliche zu kommen. Dabei ist sogar öffentlich bekannt, welche Daten dem Finanzamt grundsätzlich vorliegen.

 

Künstliche Intelligenz erkennt automatisch unplausible Angaben

Die Omnipräsenz von künstlicher Intelligenz hat auch vor den Türen der Finanzbehörden nicht Halt gemacht. Um Steuersündern und Steuerbetrug möglichst dicht auf der Spur zu sein, setzt die Finanzbehörde schon seit einiger Zeit auf KI-basierte Technologie. Ein sogenanntes Risikomanagementsystem filtert alle eingehenden Einkommensteuererklärungen automatisch vor. Das System merkt dabei sofort, wenn Angaben in den Erklärungen unplausibel erscheinen, etwa bei den Arbeitswegen oder bei Spenden.

Etwa 15 bis 20 Prozent der Steuerbescheide werden nach diesem ersten Schritt bereits automatisch ausgestellt. Über alle anderen schaut in der nächsten Prüfinstanz ein Finanzbeamter. Das Risikomanagementsystem gibt vor, welchen Prüfhinweisen der Bearbeiter nachgehen soll. So wird ihm die Arbeit erleichtert und er kann gezielt Steuerbetrug aufdecken.

Es wäre leichtsinnig, das KI-basierte Managementsystem zu unterschätzen. Denn durch die elektronische Übermittlung des Arbeitgebers liegen der Finanzbehörde alle Informationen rund um die finanziellen Verhältnisse eines Arbeitnehmers bereits vor, noch bevor die Steuererklärung im Finanzamt eingeht.

 

Was weiß das Finanzamt bereits vor der Steuererklärung?

Es erscheint fast schon naiv, dass einige Steuerpflichtige die Angaben in der Erklärung verzerren, wenn man bedenkt, dass dem Finanzamt im Vorfeld bereits viele der steuerrelevanten Daten automatisch übermittelt wurden. Angestellte, die in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben vor dem Finanzamt im Grunde keine Geheimnisse. Auch was als Sozialbeiträge vom Gehalt abgezogen wurde, liegt dem Finanzamt vor. Das Gleiche gilt für die gesetzliche Rente, Riester-Rente, private Rentenversicherung oder für Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld und Arbeitslosengeld. Eine korrekte Angabe dieser Daten in der Steuererklärung ist essenziell, damit das Risikomanagementsystem nicht misstrauisch wird und einem Steuerbetrug gar nicht erst vorgeworfen werden kann.

 

Verdacht auf Steuerbetrug? Bankgeheimnis adé!

Bei begründetem Anlass, wie zum Beispiel bei Verdacht auf Steuerbetrug, können Finanzbeamte beim Bundeszentralamt für Steuern eine sogenannte Kontoabfrage einleiten. So prüft das Finanzamt, bei welchen Geldinstituten bestimmte Personen Konten und Depots hinterlegt haben, ob unstimmige Angaben in der Steuererklärung gemacht wurden und ein Steuerbetrug vorliegt. Selbst die Informationen über Auslandskonten sind für das Finanzamt nicht tabu. Dank internationaler Vereinbarungen müssen ausländische Geldinstitute die Kontendaten deutscher Kunden jährlich elektronisch an die Finanzämter melden. In Deutschland werden bereits 119 Staaten in den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten miteinbezogen.

Ein ähnliches Mittel wie die Kontoabfrage steht den Finanzämtern auch gegenüber Unternehmen zu. Anhand eines sogenannten Sammelauskunftsersuchen kann der Fiskus Unternehmen dazu auffordern, die steuerlich relevanten Daten ihrer Kunden herauszugeben. So geschah es im Falle der Krypto-Börse bitcoin.de, welche dem Finanzamt NRW über 4000 Transaktionsdaten aus Krypto-Geschäften übermittelte. Geld, das etliche Menschen in Krypto-Währungen sicher vor den Augen der Finanzbehörde glaubten, waren plötzlich für die Behörde einsehbar.

 

Der ehrliche Weg ist und bleibt der sicherste

Die Finanzbehörde deckt natürlich nicht alle Fälle von Steuerbetrug erfolgreich auf. Dennoch ist klar: Je moderner die Vorgehensweisen der Finanzbehörde werden, desto weniger Spielraum bleibt für vorsätzlichen Steuerbetrug. Wer alle steuerrelevanten Informationen korrekt angibt, erspart sich nicht nur mögliche Strafen, sondern auch den damit verbundenen Stress und die Unsicherheit. Steuerbetrug verjährt erst nach 15 Jahren und fliegt nicht selten nachträglich auf. In einer Zeit, in der die Finanzämter mit modernen Technologien arbeiten und auf verschiedenste Informationsquellen zugreifen können, ist Ehrlichkeit mit Sicherheit der beste und entspannteste Weg.

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