Sie benutzen diese Website aktuell in Deutsch
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um diese Website vollständig nutzen zu können.

Happy New Steuerjahr! – Die wichtigsten Steueränderungen 2024

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 3. Januar 2024

Der Gesetzgeber hat für das kommende Jahr einige Steueränderungen ausgearbeitet, die ab Januar 2024 in Kraft treten werden. Ob Entlastungskonzepte, höhere Freibeträge oder neue Steuersätze: Unterm Strich kommt 2024 auf viele Menschen in Deutschland mehr Geld zu.

 

1. Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Der Grundfreibetrag steigt ab Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro (23.208 Euro für verheiratete Paare). Einkommen, das darunter liegt, bleibt steuerfrei. Diese steuerliche Maßnahme soll den Menschen ein Existenzminimum sichern. Auch der Kinderfreibetrag, der entsprechend das Existenzminimum des Kindes sichern soll, wird von 6.024 Euro auf 6.384 Euro angehoben (3.192 Euro je Elternteil). Allerdings könnte der Freibetrag im Laufe des Jahres 2024 noch einmal angehoben werden, dann sogar rückwirkend.

 

2. Die Mehrwertsteuer auf Speisen steigt

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll 2024 wieder auf 19 Prozent ansteigen. Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu entlasten, hatte man die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Damit ist nun aber ab Januar 2024 Schluss. Viele Gastronomie-Besitzer fürchten, dass sie für ihre Speisen bald deutlich mehr Geld verlangen müssen, um das drohende finanzielle Loch auszugleichen. Bedenken, die auch Gäste haben dürften.

 

3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Ab 1. Januar 2024 werden Menschen mit einem höheren Einkommen höhere Sozialabgaben leisten müssen. Denn die Bemessungsgrenzen der allgemeinen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung steigen in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro pro Monat und in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro pro Monat. Und auch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt deutlich. Sie erhöht sich von 59.850 Euro auf 62.100 Euro brutto pro Jahr.

 

4. Unterhaltsleistungen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen wird angehoben. Er ist an den Grundfreibetrag gekoppelt und beträgt dementsprechend im Jahr 2024 11.604 Euro. Eine Voraussetzung für die Angabe des Höchstbetrags ist, dass von Januar an Unterhalt gezahlt wurde.

 

5. Spitzen- und Höchststeuersatz

In Deutschland variiert der Steuersatz nach dem Einkommen. Personen mit geringem Einkommen entrichten daher weniger Steuern, während Gutverdiener entsprechend einen höheren Steuersatz oder sogar den Spitzensteuersatz zahlen. Dieser Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab Januar 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (Höchststeuersatz) schlägt das Finanzamt im Jahr 2024 sogar noch drei Prozentpunkte drauf. Dann werden 45 Prozent Einkommenssteuer abgezogen.

 

6. Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte steigt

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte steigt. Damit gemeint sind Verkäufe bestimmter Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen, wie zum Beispiel dem Verkauf des eigenen Fahrrads über eBay. Gewinne solcher Geschäfte sind somit ab Januar 2024 erst ab einem Gesamtgewinn von 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuerpflichtig, vorher waren es 600 Euro.

 

7. Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze des Solidaritätszuschlags wird ab 2024 auf 18.130 Euro angehoben. Liegt die zu zahlende Einkommensteuer unter dieser Freigrenze, fällt kein Soli an. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer bzw. zur  Körperschaftsteuer, den aktuell nur noch gutverdienende Menschen oder Unternehmen zahlen, sofern sie die Freigrenze überschreiten.

 

8. Der Mindestlohn steigt

Ab Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Damit steigt auch die Verdienstgrenze von Minijobbenden von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro pro Monat an. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

 

9. Fristen für die Steuererklärung 2024

Von 2020 bis 2023 wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung wegen der Corona-Pandemie verlängert. Ab 2024 gelten für Personen, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, wieder die üblichen Abgabefristen. Demnach muss die Steuererklärung für 2024 spätestens bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.

 

Aufgrund anhaltender Debatten in der Bundesregierung zum Haushalt 2024 können sich einzelne Beträge noch ändern. Redaktionsschluss für diesen Beitrag ist der 21. Dezember 2023.

Zurück