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Steuern 2021: Die wichtigsten Änderungen

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 6. Januar 2021

Im Kalenderjahr 2021 treten verschiedene Änderungen im Steuerrecht in Kraft. © stock.adobe.com/Ksenia

Wie in jedem Jahr gibt es auch zum Jahresanfang 2021 einiges Neue in Sachen Steuern. Wir haben die wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes zusammengestellt. Sie betreffen Arbeitnehmer, aber auch Menschen in Steuerberufen, wenn sie kommendes Jahr die Steuererklärungen ihrer Mandanten bearbeiten.

 

Pauschale zum Homeoffice

Die Pandemie hat dazu geführt, dass vergangenes Jahr viel mehr Menschen zu Hause gearbeitet haben als geplant. Und dies zum Teil über Monate. Zum Ausgleich dafür, dass sie dort mehr für Strom, Heizung und Telefon ausgeben mussten, wird es für das Jahr 2020 eine Homeoffice-Pauschale geben. 600 Euro können maximal geltend gemacht werden, fünf Euro pro Tag, bei höchstens 120 Arbeitstagen im Homeoffice. Da die 600 Euro jedoch in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro eingerechnet werden, profitieren davon nur Arbeitnehmer, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten im Jahr kommen. Die Regelung gilt voraussichtlich auch für 2021.

 

Steuern 2021: Ende des Solidaritätszuschlags

Das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ sieht ab dem 1. Januar 2021 eine Entlastung der Steuerzahler vor. Dafür wird die Freigrenze von 972 Euro/1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro/33.912 Euro angehoben. Damit soll ab Januar 2021 für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher zum Solidaritätszuschlag verpflichtet waren, der Zuschlag komplett wegfallen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt er zumindest in Teilen.

 

Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt im neuen Jahr um 3,6 Prozent auf ein Jahreseinkommen von 9.744 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 19.488 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern.

 

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Das Kindergeld steigt im neuen Jahr weiter und liegt dann ab dem 1. Januar bei je 219 Euro für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind bekommen Eltern 250 Euro. Gleichzeitig erhöht sich die Summe an Freibeträgen (Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag) auf 8.388 Euro für ein Elternpaar je berücksichtigungsfähiges Kind.

 

Höhere Entgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), also das Einkommen, ab dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse mehr besteht, steigt zum kommenden Jahr 2021 auf 64.350 Euro. Wer durch die Erhöhung des Betrages mit seinem Einkommen unter die Entgeltgrenze rutscht, wird wieder krankenversicherungspflichtig.

 

Steuern 2021: Pendlerpauschale steigt

Mit der in 2021 neuen Bepreisung von CO₂-Emissionen von Kraftstoffen und anderen fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden Pendler für Benzin und Diesel tiefer in die Tasche greifen müssen. Als Entlastung hat der Gesetzgeber beschlossen, die Pendlerpauschale sukzessive anzuheben. Ab dem 21. Kilometer (einfache Pendelstrecke) beträgt sie zunächst in den Jahren 2021 bis 2023 35 statt bisher 30 Cent pro Kilometer.

 

Höhere Kfz-Steuer für Spritfresser

Für Pkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen werden, gelten neue Tarife. Das gilt konkret für den Teil der Kfz-Steuer, der sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs richtet, auch CO₂-Komponente genannt. Ab einem Ausstoß von mehr als 95 Gramm CO₂ pro Kilometer sind – unterteilt in mehrere Stufen – Steuersätze von 2 bis 4 Euro je Gramm pro Kilometer vorgesehen. Dagegen wird die jeweilige Jahressteuer für Pkw mit CO₂-Prüfwerten bis 95 Gramm pro Kilometer, die bis Ende 2024 erstmals zugelassen werden, zukünftig für fünf Jahre um jeweils 30 Euro reduziert. Geringer CO₂-Ausstoß wird also belohnt.

Die Elektromobilität soll weiter gestärkt werden, die Steuerbefreiung wurde verlängert: Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2025 sind für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens aber bis Ende 2030.

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