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Weiterbildung: Fachassistent in Land- und Forstwirtschaft

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 27. August 2020

Grund und Boden im Blick: Ein Fachassistent in Land- und Forstwirtschaft betreut etwa Mandanten aus der Landwirtschaft. © Monopoly919/stock.adobe.com

Wer sich als Steuerfachangestellter spezialisieren möchte, hat jetzt eine neue Möglichkeit: die Weiterbildung zum Fachassistent in Land- und Forstwirtschaft. Diesen Herbst beginnen die ersten Vorbereitungskurse. Im Frühjahr 2021 dürfen die ersten Kandidaten die Prüfung ablegen.

Die Steuerbranche wächst und braucht qualifizierte Mitarbeiter. Steuerberater mit dem Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle“ können ihren Teams nun einen neuen, bundesweiten Abschluss nahelegen, der die Steuerfachangestellten beruflich voranbringt. 2019 hatte die Bundessteuerberaterkammer die Einführung des Fachassistenten in Land- und Forstwirtschaft (FALF) beschlossen.

 

Was macht ein Fachassistent in Land- und Forstwirtschaft?

Der FALF unterstützt Steuerberater bei der steuerrechtlichen Beratung von Mandanten aus der Land- und Fortwirtschaft. Nach erfolgreicher Prüfung kann er dabei vermehrt Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich bearbeiten. Dazu gehört:

 

→ Mandate betreuen und organisieren


→ die Buchführung dieser Mandate übernehmen


→ Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermitteln, dokumentieren und bewerten


→ Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorbereiten


→ auf Basis der Jahresabschlüsse die Mandanten betriebswirtschaftlich beraten und ihre Situation regelmäßig überprüfen


→ Mandanten in Steuerfragen gegenüber den Finanzbehörden unterstützen


Wer darf die Prüfung ablegen?

Voraussetzung für die Fortbildung zum FALF ist es, mindestens ein Jahr als Steuerfachangestellter im Steuer- und Rechnungswesen tätig geworden zu sein. Wenn du bereits in einer Kanzlei mit dem Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle“ arbeitest, reichen sogar sechs Monate praktische Erfahrung.

Aber auch nach einem mindestens dreijährigen agrar- oder betriebswirtschaftlichen Studium kannst du dich zur Fortbildungsprüfung anmelden. Allerdings benötigst du dann ebenfalls noch ein Jahr praktische Erfahrung im Steuer- und Rechnungswesen.

Doch auch andere Ausbildungen können als Zugangsvoraussetzung ausreichen. Das betrifft etwa kaufmännische Berufsausbildungen oder den Fachagrarwirt Rechnungswesen. Hier kommen allerdings 18 Monate Praxiserfahrung im Steuer- und Rechnungswesen hinzu. Außerdem ersetzen vier Jahre Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei eine gleichwertige Berufsausbildung.

 

Worum geht es in der Prüfung?

Die Prüfung zum Fachassistent Land- und Forstwirtschaft gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Klausur geht über vier Stunden. Thematischer Schwerpunkt sind Fragen des Steuerrechts. Aber auch die Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) und Landwirtschaftliche Betriebslehre spielen eine Rolle. Außerdem sind einzelne Fragen zu berufsspezifischen Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle vorgesehen, so zum Beispiel zu landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzungen sowie weinbaulichen und gartenbauliche Nutzungen.

Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt der mündliche Teil. Prüflinge sollen hier zeigen, dass sie Fälle aus der Praxis lösen können, die zum Teil auch prüfungsgebietsübergreifend angelegt sein können. Die mündliche Prüfung dauert maximal eine halbe Stunde. Prüfungsteilnehmer können dabei einzeln oder in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten geprüft werden.

 

Wie kannst du dich vorbereiten?

Neben der praktischen Erfahrung in der Steuerberatung empfiehlt es sich, einen Lehrgang zu absolvieren. Der Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) und die ASOB GmbH sind möglich Anbieter. Dabei gehört die ASOB zum großen Netzwerk der DBB DATA. Und wenn dich die Kosten abschrecken: Sprich mit deinem Arbeitgeber, ob er sie nicht zumindest teilweise übernimmt.

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