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Warum ist die Steuerberaterprüfung so schwer?

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 20. Juni 2019

Drei Klausuren machen den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung aus. © PeopleImages/iStockphoto/Getty Images

Die Steuerberaterprüfung gehört zu den anspruchsvollsten Examen in Deutschland. Nicht umsonst ist die jährliche Durchfallquote mit rund 50 Prozent sehr hoch. Doch warum ist das so?

Die Klausuren des Steuerberaterexamens finden bundesweit immer im Oktober statt. Die Frist für die Anmeldung bei der örtlichen Steuerberaterkammer endet bereits im April. Wegen der Menge und Komplexität des Stoffs ist es jedoch ratsam, nicht erst nach der Anmeldung mit den Vorbereitungen zu beginnen. Ein bis eineinhalb Jahre empfehlen Steuerberater, die es selbst geschafft haben. Das sollten Kandidaten vor der Anmeldung im Hinterkopf haben.

 

Voraussetzung für die Prüfungszulassung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Steuerberater zu werden. Die gängigsten beiden laufen über eine Ausbildung oder ein Studium sowie entsprechende Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung. Der schnellste Weg führt dabei über ein vierjähriges Studium sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Dann ist die Zulassung zur Prüfung möglich.

 

Themen der Steuerberaterprüfung

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einem mündlichen Teil zusammen. Im Steuerberatungsgesetz ist festgelegt, welche Themen in der Steuerberaterprüfung abgefragt werden sollen.

 

Folgende Inhalte können demnach eine Rolle spielen:

→ Steuerliches Verfahrensrecht
→ Einkommen- und Ertragsteuer
→ Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
→ Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
→ Handelsrecht, BGB, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
→ Europäisches Recht
→ Berufsrecht
→ Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
→ Rechnungswesen


Schriftliches Examen

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung erfolgt in drei jeweils sechsstündigen Klausuren. Die Prüflinge setzen sich dabei mit komplexen Sachverhalten auseinander und bearbeiten die Aufgaben im Stile eines Gutachtens.

 

In der ersten Klausur stehen Verfahrensrecht und Bewertungsrecht sowie Umsatz- und Erbschaftsteuer auf dem Plan. In der zweiten Klausur geht es voranging um Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie internationales Steuerrecht. Die dritte Klausur schließlich dreht sich um Buchführung, Bilanzwesen und Umwandlungssteuerrecht.

 

Jede Klausur wird einzeln gewertet und fließt in das Gesamtergebnis des Steuerberaterexamens ein. Maximal können in einer Klausur 100 Punkte erreicht werden. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben und der Komplexität der Aufgaben, ist dies jedoch kaum möglich.

 

Die erreichte Punktzahl wird in Schulnoten umgerechnet. Wer in der Gesamtnote nicht mindestens 4,5 erreicht, darf nicht zur mündlichen Prüfung antreten. Die Note bekommen die Prüflinge in der Regel einen bis drei Monate später von der Steuerberaterkammer in einem Brief mitgeteilt. In manchen Bundesländern warten sie jedoch länger auf ihre Bewertung.

 

Mündliche Steuerberaterprüfung

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem zehnminütigen Kurzvortrag. Auf diesen dürfen sich die Kandidaten zuvor 30 Minuten lang vorbereiten. Anschließend stellen die sechs Prüfer der Prüfungskommission ihre Fragen.

 

Dabei sind die Themengebiete so breit gestreut wie im schriftlichen Examen. Doch die Schwerpunkte sind anders gesetzt. Bei mancher Detailfrage braucht es auch ein wenig Glück: Bei der Frage, welches Tier im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Rolle spielt, dürfte mancher Kandidat ins Schwitzen geraten (echte Fleißbienen wissen, dass es sich um die Imme handelt).

 

Neben den Inhalten geht es bei der Beantwortung der Fragen daher nicht nur um reines Fachwissen, sondern auch um das persönliche Auftreten und die Herangehensweise zur Lösung der Probleme.

 

Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel als Gruppenprüfung. Diese kann daher insgesamt zwischen fünf und sechs Stunden dauern. Danach setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen und bewertet das Auftreten der Kandidaten. Den Kurzvortrag und die Fragerunden behandeln die Prüfer separat.

 

Warum so viele Kandidaten durchfallen

Die beiden häufigsten Gründe dafür, dass Prüflinge durchfallen, sind die Länge der Vorbereitungsphase sowie der hohe Lernaufwand. Diesen unterschätzen manche Kandidaten, oder sie haben Schwierigkeiten diszipliniert allein zu lernen. Vorbereitende Steuerberaterlehrgänge sind deshalb die Regel. Und viele gestandene Steuerberater empfehlen auch eine Teilnahme.

 

Wie oft darf die Steuerberaterprüfung wiederholt werden?

Die Steuerberaterprüfung darf lediglich zweimal wiederholt werden. Wer die Prüfung wiederholen möchte, benötig dafür erneut die Zulassung der Steuerberaterkammer. Dabei sind alle Prüfungsteile zu wiederholen – es lassen sich nicht nur einzelne Klausuren oder das mündliche Examen erneut ablegen.

 

Zeichnet sich ein Scheitern bei einem Prüfungsversuch bereits ab, greifen manche Prüflinge zu einem Trick, damit der Versuch nicht gewertet wird: Sie brechen das Examen ab. Bis zehn Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit der letzten Prüfung des Examens, kann der Teilnehmer nämlich von der Steuerberaterprüfung zurücktreten. Hierzu reicht es aus, den Prüfungsverantwortlichen eine Erklärung abzugeben. Dabei wird auch das Nicht-Erscheinen zur schriftlichen Steuerberaterprüfung als Rücktritt gewertet.

 

Ein wenig Taktik ist bei diesem schweren Examen also auch mit im Spiel. Doch ein wenig Glück gehört ebenfalls dazu. Selbst wenn es beim ersten Mal nicht klappt – das ist kein Grund, das Ziel Steuerberater zu werden aufzugeben. Denn wer erst beim zweiten Mal bestanden hat, steht später nicht in der Ernennungsurkunde. Und in der täglichen Arbeit fragt niemand mehr nach den Prüfungsleistungen.

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