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7 kuriose Begriffe aus dem Einkommensteuerrecht

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 28. März 2019

Der Familienleistungsausgleich ist Teil des Einkommensteuerrechts und soll Familien entlasten. © Getty Images/iStockphoto

Kaum eine Steuer ist so detailliert geregelt wie die Einkommensteuer. Allein das Einkommensteuergesetz umfasst 100 Paragrafen. Bei so vielen Regelungen überrascht es nicht, dass sich einige darunter verbergen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick klar ist. Wir haben 7 kuriose Begriffe aus dem Einkommensteuerrecht zusammengestellt.

 

1. Progressionsvorbehalt

Unter einem Vorbehalt versteht man eine Einschränkung. In Paragraf 32b ist von einem Progressionsvorbehalt die Rede. Soll hier etwa der Fortschritt eingeschränkt werden? Nein, es geht in diesem Fall darum, dass viele staatliche Sozialleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld zwar steuerfrei sind. Sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Das wiederum kann dazu führen, dass ein höherer Steuersatz fällig wird. Wer das einmal beispielhaft durchrechnen möchte, findet auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern einen entsprechenden Rechner.

 

2. Sanierungserträge

Angestellte werden, so sie denn nicht in der Steuerberatung oder Finanzverwaltung arbeiten, kaum mit Sanierungserträgen in Berührung kommen. Die Regelung in Paragraf 3a, die erst seit dem Jahressteuergesetz 2018 gilt, richtet sich an Unternehmer. Er dreht sich darum, dass Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass steuerfrei sind. Das jedoch nur, wenn ein Unternehmen sanierungsbedürftig ist und die Einnahmen aus dem Schuldenerlass zur Sanierung des Unternehmens dienen sollen.

 

3. Zinsschranke

Eine Schranke ist ein Hindernis, an dem man nicht einfach vorbeikommt. Im Falle von Paragraf 4h geht es darum, Aufwendungen für Zinsen nicht mehr als Betriebsausgaben zuzulassen. Dies hatten sich grenzüberschreitend arbeitende Unternehmen zunutze gemacht, um ihre Steuerlast zu senken. Die Zinsschranke richtet sich also in erster Linie an Unternehmen. Als sie 2008 eingeführt wurde, weitete sie der Gesetzgeber aber von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften und natürliche Personen aus.

 

4. Familienleistungsausgleich

Kinder verändern das Leben ihrer Eltern. Ein Teil dieser Veränderungen sind die Kosten, die mit dem Alter des Nachwuchses steigen. Denn Eltern zahlen für den Unterhalt ihrer Kinder und deren Ausbildung. Mit dem Familienleistungsausgleich werden Entlastungen geschaffen, die den Aufwand der Eltern ausgleichen sollen. Darunter fallen verschiedene Leistungen – die bekanntesten sind Kindergeld und Kinderfreibetrag.

 

5. Lohnsteuer-Nachschau

Du suchst nach einer einfachen Übersicht darüber, wie viel Lohnsteuer du gezahlt hast? Dann wird dir die Lohnsteuer-Nachschau leider nicht helfen. Denn mit Paragraf 42g schafft sich der Staat selbst die Möglichkeit nachzuschauen. Steuerprüfer bekommen durch diese Regelung im Einkommensteuergesetz das Recht, unangemeldet Unternehmen aufzusuchen. Dort prüfen sie, ob der Betrieb die Lohnsteuer für alle Mitarbeiter ordnungsgemäß abführt. Die Regelung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit.

 

6. Anrufungsauskunft

Doch auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vom Finanzamt Auskünfte zum Lohnsteuerverfahren einholen. Dies müssen sie allerdings beantragen – und zwar schriftlich. Denn mit einem Telefonanruf hat das in Paragraf 42e geregelte Verfahren nichts zu tun.

 

7. Schädliche Verwendung

Hast du schon mal einen Gegenstand zweckentfremdet und dabei einen Schaden verursacht? Eine schädliche Verwendung würde man das dennoch nicht nennen. Das Einkommensteuergesetz versteht darunter in Paragraf 93 auch etwas Anderes. Er dreht sich um die Altersvorsorge. Eine schädliche Verwendung gilt demnach zum Beispiel, wenn eine staatlich geförderte Rente früher ausgezahlt wird als gesetzlich vorgesehen. In diesem Fall kann der Staat alle Zulagen und Steuerersparnisse zurückfordern. Und wer da am Ende den Schaden hat, liegt auf der Hand.

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