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Steuerberater werden

Zulassung zur Prüfung

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 20. September 2018

Steuerberater werden ist das Ziel der meisten Steuerfachangestellten. © Fotolia

Steuerberater ist nicht nur ein sehr abwechslungsreicher, verantwortungsvoller und spannender Beruf. Er bietet auch hervorragende Perspektiven, sei es als Experte in einer großen Kanzlei, Niederlassungsleiter in einem Verbund oder als selbstständiger Steuerberater mit eigener Steuerberatung. Und die Verdienstmöglichkeiten sind außerordentlich gut. Nicht umsonst antworten die meisten Steuerfachangestellten auf die Frage nach ihren Karrierezielen: Steuerberater werden.

Der Zugang zum Beruf des Steuerberaters ist genau geregelt: Die Steuerberaterkammern bestellen Steuerberater. Voraussetzung dafür ist das Bestehen der bundesweit einheitlichen Steuerberaterprüfung. Diese Prüfung gilt inhaltlich als sehr anspruchsvoll und bereits die Zulassung dazu erfordert einiges an Leistung im Vorfeld.

 

Steuerberater werden mit Studium

Der schnellste Weg, um die Anforderungen zur Prüfungszulassung zu erfüllen, führt über ein Studium. Nach dem erfolgreichen Abschluss in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium kommen noch zwei bis drei Jahre Berufserfahrung in der Steuerbranche hinzu – danach sind die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung erfüllt.

Hat das Regelstudium weniger als vier Jahre gedauert, sind drei Jahre praktizierte Tätigkeit Voraussetzung. Nach erfolgreichem Abschluss in einer vierjährigen Regelstudienzeit reichen zwei Jahre Praxistätigkeit, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Gleiches gilt nach einem Masterstudiengang im Anschluss an ein Bachelorstudium.

 

Steuerberater werden ohne Studium

Auch ohne akademische Weihen ist es möglich zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Wer diesen Weg gehen möchte, benötigt eine abgeschlossene kaufmännische oder andere gleichwertige Berufsausbildung. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Die endgültige Entscheidung, ob eine Ausbildung anerkannt wird, trifft die zuständige Steuerberaterkammer.

Hinzu kommen zehn Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung. Diese lassen sich auf sieben Jahre praktische Tätigkeit reduzieren, wenn die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Steuerberaterkammer. Die Zuständigkeit ergibt sich entweder aus dem Bezirk des Arbeitsplatzes oder des Wohnsitzes, falls der Bewerber noch nicht beruflich tätig ist. Vor der eigentlichen Prüfung stehen Monate der intensiven Vorbereitung. Die Menge des Lernstoffs ist groß und die Prüflinge benötigen das geballte Wissen für drei Klausuren und eine mündliche Prüfung. Wer all dies geschafft hat, darf sich auf die erfolgreiche Fortsetzung seiner Karriere freuen.

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