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Auch Influencer brauchen Steuerberater

von Annette Albrecht

von Jens Henke 14. März 2018

© Diego Cervo/Fotolia

Prominent ist, wer genügend Follower auf Instagram, Twitter und YouTube hat. Und den Einfluss nutzen die digitalen Promis, um ihrer Gefolgschaft Produkte zu empfehlen. Bei aller Freude über Uhren, Kleider und Reisen vergessen die Internetstars schon mal die Steuer. Doch auch Influencer brauchen Steuerberater.

 

Maria, Jenny und Bibi sind als Influencer erfolgreich. Auf Instagram halten sie Produkte in die Kamera – und erreichen hunderttausende Follower. Unter #beautifulhotels #fashion und #luxurylifestyle sind zudem zahlreiche weitere Nutzer aktiv, die zum Promi aufsteigen möchten. Einige wenige, wie das Model Stefanie Giesinger, setzen auf bezahlte Partnerschaften, also als solche gekennzeichnete Werbung. Diese sind vertraglich klar geregelt – einschließlich der Finanzen. Bei der eingangs erwähnten Bibi ist die Werbung nicht immer deutlich gekennzeichnet, doch auch sie ist professionell organisiert.

 

Influencer brauchen Steuerberater

Bei vielen Influencern ist die Werbebotschaft hingegen nicht gleich ersichtlich. Und über Steuern haben sie sich nicht den Kopf zerbrochen. Ein Beispiel: Wer in einem teuren Hotel übernachtet und das Frühstücksbuffet genießt und dafür schöne Bilder von seinem Aufenthalt postet, macht dies nicht kostenlos. Denn eine Gratis-Übernachtung gegen Produktplatzierung ist in Deutschland ein steuerrechtlich relevantes Tauschgeschäft. Das wird zum Beispiel bei der Umsatzsteuer relevant. Für diese ist die Werbung so viel Wert wie die unbezahlte Übernachtung. Influencer müssten also Umsatzsteuer für das scheinbar kostenlose Wochenende abführen. Außerdem müssen sie sich um die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung kümmern. Oder ihr Steuerberater erledigt dies für sie.

 

Da hilft es, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. In diesem Fall dürfen Influencer von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen. Das ist auch besonders für Micro-Influencer interessant, die über eine kleine und aktive Community verfügen. Wenn sie über das Jahr wenig verdienen, sollten sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das erspart die Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Steuerberater kennt anrechenbare Kosten

Doch auch Einkommenssteuer und Gewerbesteuer können anfallen. Wer – auch nebenberuflich – mehr als 9000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr als Influencer verdient, zahlt darauf Einkommenssteuer. Richtig erfolgreiche Influencer dazu noch Gewerbesteuer. Diese wird bei mehr als 24.500 Euro Gewinn fällig.

 

Wie gut, dass es Werbungskosten gibt. Influencer dürfen nämlich den Aufwand für ihre Tätigkeit geltend machen. Dies können etwa Kosten für Kleidung und Kosmetik für Shootings sein. Oder auch die für das Smartphone. Denn Influencer müssen ja online sein – immer und überall.

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