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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

von Annette Albrecht

von Susanne Armbrust 23. Januar 2018

Die Kosten für Handwerkerleistungen lassen sich zum Teil steuerlich geltend machen. © redaktion93/Fotolia

Der Gesetzgeber gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt. Für bestimmte Leistungen im Haushalt können 20 Prozent der Aufwendungen angesetzt werden. Und der Ermäßigungsbetrag wird direkt von der Steuer abgezogen.

 

Drei Leistungen für eine Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung wird für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen gewährt. Es gibt für jede dieser drei Gruppen unterschiedliche Höchstbeträge. 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, 4000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1200 Euro für Handwerkerleistungen. Anerkannt werden immer nur die Lohnkosten. Materialkosten führen nicht zu einer Steuerermäßigung.

 

Was die Finanzämter anerkennen, richtet sich nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Diese aktualisiert das Ministerium regelmäßig. Bei der bislang letzten Ergänzung kamen folgende Leistungen hinzu:

 

→ Kosten für einen Hausanschluss an ein Versorgungs- oder Entsorgungsnetz. Begünstigt sind die Lohnkosten. Die Baumaßnahmen dürfen nicht von öffentlicher Hand aufgrund gesetzlicher Grundlage erbracht werden.


→ Kosten für die Überprüfung der Funktion einer Leitung oder Anlage (zum Beispiel Wasser- oder Stromleitungen).


→ Kosten für ein Notrufsystem in einem Pflegeheim oder im betreuten Wohnen


→ Tierbetreuungskosten und Tierpflegekosten im eigenen Haushalt. Das Ausführen des Hundes gehört ebenfalls dazu. Nicht aber die Unterbringung auswärts, zum Beispiel in einer Tierpension.


Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Rechnung

Der Staat will mit der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch einen Anreiz gegen Schwarzarbeit schaffen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist in allen Fällen, dass man für die Arbeiten eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgt ist.

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