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Geldanlage: Steuer auf Aktiengewinne

von Annette Albrecht

von Jens Henke 11. Januar 2018

Aktiengewinne müssen versteuert werden. © Kurt Kleemann/Fotolia

Das niedrige Zinsniveau stellt Kapitalanleger vor die Frage, wie sie ihr Geld anlegen können, um noch eine auskömmliche Rendite zu erzielen. Als eine Anlagemöglichkeit gelten Aktien. Als Anleger profitiert man von den Dividenden oder von aus Wertsteigerungen realisierten Gewinnen. Doch welche Steuer auf Aktiengewinne anfällt, hängt auch davon ab, ob Anleger inländische oder ausländische Aktien erwerben. Die Freude über eine hohe Dividende kann sonst schnell getrübt werden.

 

Abgeltungssteuer in Deutschland

Wird eine inländische Aktie erworben und in einem Wertpapierdepot in Deutschland verwahrt, so unterliegen sowohl die Dividende als auch der Veräußerungsgewinn der so genannten Abgeltungssteuer. Das bedeutet, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fallen an. Gleiches gilt für die Veräußerung ausländischer Aktien.

Bei ausländischen Aktien, für die eine Dividende ausgeschüttet wird, bewegt sich der Kapitalanleger (ungewollt) im internationalen Steuerrecht. Im Regelfall nimmt der Staat, in dem die ausschüttende Aktiengesellschaft ihren Sitz hat, eine Abzugsbesteuerung auf die Dividende vor, die der Kapitalertragsteuer in Deutschland vergleichbar ist. Die Depot führende Bank in Deutschland behält gleichzeitig Abgeltungssteuer ein. Somit liegt ein Fall der Doppelbesteuerung vor.

 

Steuer auf Aktiengewinne anrechnen lassen

Ausländische Steuer kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbstverständlich auf die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. In der Praxis hängt dies vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und bei dem ausländischen Staat zu stellenden Anträgen ab. Dein Steuerberater unterstützt dich jederzeit bei der Abwicklung dieses Vorgangs, um eine doppelte Besteuerung von Dividenden zu vermeiden. Sprich uns einfach an.

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